Terminvereinbarung
Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie mich telefonisch oder per Email erreichen. Falls ich gerade nicht abheben kann, hinterlassen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer – ich rufe verlässlich zurück. Bei diesem Austausch können wir erste Fragen klären und einen Termin zum unverbindlichen Erstgespräch vereinbaren.
Erstgespräch
Beim Erstgespräch (Dauer: 50min) geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen, weshalb es sich um ein unverbindliches Gespräch handelt. Ich erfahre mehr über Sie, Ihre Beweggründe und Anliegen und Sie bekommen einen ersten Eindruck davon, wie ich arbeite. Ebenso besprechen wir Rahmenbedingungen, Regelmäßigkeit der Sitzungen, ungefähre Behandlungsdauer, Kosten und Zahlungsmodus.
Häufigkeit der Sitzungen
Die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich individuell nach Ihren Bedürfnissen und Ihrem Anliegen. Für gewöhnlich findet einmal pro Woche oder jede zweite Woche eine Einheit (50 min) statt. Eine gewisse Regelmäßigkeit hat einen positiven Einfluss auf den Therapieprozess.
Absageregelung
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden vorher per Telefon (Anruf, Mailbox, SMS, Mail) ab. Ein vereinbarter Termin kann bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigerem oder fehlendem Absagen wird die Hälfte des vereinbarten Honorars verrechnet. Bei Zuspätkommen ist es leider nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen. Danke für Ihr Verständnis.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht (§15 PthG). Alle Informationen, die Sie mir im Zuge der Therapie anvertrauen, werden während und nach Abschluss unserer Zusammenarbeit geheim gehalten. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der Vertrauensbeziehung zwischen Klient, bzw. Klientin und Psychotherapeutin, die für das Gelingen unabdingbar ist.
Kosten
Psychotherapie (Einzelsetting): 50 min á € 100
Paar/Familientherapie: 75 min á € 160
Bei Antragstellung refundiert die Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten. Wie viel Sie zurückerstattet bekommen hängt von der jeweiligen Krankenversicherung ab (z.B.: OÖGKK und die SVA derzeit € 28), nähere Infos erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Hierzu ist nach dem Erstgespräch eine ärztliche Bestätigung notwendig.